Hallen- und Eislaufordnung der Eissporthalle Benrath

  1. Die Hallen- und Eislaufordnung ist für alle Besucher*innen und Sporttreibenden verbindlich. Mit Betreten der Eishalle erkennen alle Personen diese Ordnung an.
  2. In der Eishalle besteht ein generelles Rauchverbot. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. Bitte entsorgen Sie Abfälle ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern.
  3. Jeder Besucher und jede Sportlerin/jeder Sportler wird gebeten, sich rücksichtsvoll zu verhalten und andere weder zu gefährden noch zu belästigen. Zur Verhütung von Unfällen ist insbesondere untersagt:
    • sehr schnelles Laufen auf und neben dem Eis
    • Ketten- und Hakenlaufen, Kanadier ziehen (außerhalb des organisierten Trainings)
    • Ausführen von Eiskunstlauf-Figuren, bei denen eine Kufe durch Anheben oder Ausstrecken des Beines in den Bewegungsbereich anderer Personen gelangen kann (z. B. Spiralen, Arabesken oder ähnliche Übungen).
    • gegen die allgemeine Laufrichtung zu laufen (außer im Trainings-/Spielbetrieb mit Traineranweisung)
    • die Eisfläche ohne Schlittschuhe zu betreten (Ausnahme: z. B. Eisstockschießen, Inklusive Laufzeit oder autorisiertes Personal)
    • Benutzung von Rennschlittschuhen im öffentlichen Lauf
    • Schneebälle zu werfen
    • Pucks, Schläger oder andere Gegenstände mit auf die Eisfläche zu nehmen (außer im organisierten Eishockeytraining oder Spiel)
    • auf der Bande zu sitzen
    • auf Sitzbänke zu steigen
    • Feuerwerkskörper abzubrennen
  4. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der Eisfläche grundsätzlich untersagt.
  5. Beginn und Ende der Laufzeiten sowie Trainings- und Spielzeiten werden durch Aushang oder digitale Bekanntgabe kommuniziert. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Die Hallenleitung behält sich vor, Teile der Eisfläche zu sperren oder Laufzeiten zu verschieben. Nach Ende der jeweiligen Laufzeit, Trainingseinheit oder Veranstaltung ist die Halle unverzüglich zu verlassen.
  6. Der Aufenthalt in der Eishalle und die Nutzung der Eisfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Bedarf wird ein Unfallbericht erstellt. Für Personen- und Sachschäden sowie den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände können nicht in Verwahrung genommen werden.
  7. Jede Person haftet für Schäden an Einrichtungen der Eishalle, die durch unsachgemäße Behandlung oder ordnungswidrige Nutzung entstehen. Die Eishalle wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
  8. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Ordnung, insbesondere bei grob fahrlässigem oder wiederholtem Fehlverhalten, können zu einem Verweis von der Eisfläche oder aus der Halle führen – ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Ein weiteres Verweilen trotz Aufforderung stellt Hausfriedensbruch (§123 StGB) dar und kann zur Anzeige gebracht werden. In schweren Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  9. Bei Anregungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Hallenpersonal.
  10. Bei höherer Gewalt oder technischen Ausfällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
  11. Die Eissporthalle behält sich das Recht vor, bei öffentlichen Veranstaltungen, Spielen und Trainingszeiten visuelle Aufnahmen (Foto/Video) anzufertigen. Mit dem Betreten der Halle erklären Sie sich damit einverstanden, dass Bildmaterial ggf. in Print-, Online- oder TV-Medien verwendet wird.

Düsseldorf, im September 2026