Hallen- und Eislaufordnung

  1. Die Hallen- und Eislaufordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit Betreten der Eishalle erkennt sie jeder Besucher an.
  2. In der Eishalle besteht ein generelles Rauchverbot. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. Wir bitten unsere Gäste, den Müll in den aufgestellten Behältern zu entsorgen. Vielen Dank.
  3. Für den Verleih von Schlittschuhen bitte ein Pfand oder ein Dokument mit Namen und Adresse bereithalten.
  4. Jeder Besucher wird gebeten, sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder belästigt werden. Zur Vermeidung von Unfällen ist nicht gestattet: – sehr schnelles Laufen (fangen spielen) – Ketten- und Hakenlaufen, Kanadier ziehen – gegen die allgemeine Laufrichtung laufen – Eisfläche ohne Schlittschuhe betreten (Ausnahme: Eisstockschießen)  – Schneeball werfen – Puck, Stöcke oder ähnliches auf die Eisfläche mitnehmen – auf der Bande sitzen – auf die Sitzbänke stellen – Feuerwerkskörper abbrennen.
  5. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Eis ist nicht erlaubt.
  6. Beginn und Ende der Laufzeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen der Öffnungs- und Laufzeiten bleiben vorbehalten! Soweit möglich erfolgt eine rechtzeitige Bekanntgabe.
  7. Die Hallenverwaltung behält sich vor, Teile der Eisfläche abzutrennen und für den öffentlichen Eislaufbetrieb zu sperren.
  8. Der Aufenthalt in der Eishalle insbesondere die Nutzung der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr. Bei Bedarf wird ein Unfallbericht erstellt. Für Sach- und Körperschäden sowie Verlust und Beschädigung der abgelegten Garderobe wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände können nicht in Verwahr genommen werden.
  9. Jeder Besucher haftet für Schäden an den Einrichtungen der Eishalle, die er durch unsachgemäße Behandlung oder durch eine ordnungswidrige Nutzung verursacht in voller Höhe. Die Eissporthalle wird videoüberwacht.
  10. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Hallen- und Eislaufordnung und bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Personals werden betreffende Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Eisfläche bzw. aus der Eishalle verwiesen. Ein weiteres Verweilen trotz entsprechender Anordnung stellt einen Hausfriedensbruch (§123 StGB) dar und kann strafrechtlich verfolgt werden. In besonders schweren Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  11. Bei höherer Gewalt wird kein Ersatz auf das Eintrittsgeld gezahlt.
  12. Nach Beendigung der Laufzeit ist die Halle unverzüglich zu verlassen.

Düsseldorf, im Januar 2024

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