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Hallen- und Eislaufordnung des Eisstadions Brehmstraße

  1. Geltungsbereich und Anerkennung der Ordnung

Die Hallen- und Eislaufordnung ist für alle Besucherinnen sowie für alle Sportlerinnen verbindlich. Mit dem Betreten des Eisstadions erkennen alle Personen diese Ordnung sowie die Anweisungen des Betreiberpersonals an.

  1. Eintrittskarten und Zutrittsberechtigungen

Der Erwerb einer Eintrittskarte bzw. der Besitz einer Berechtigungskarte/ Mitgliedsausweis des DEG Eishockey e. V. oder des DEG Eiskunstlauf e. V. verpflichtet zur Einhaltung dieser Ordnung sowie aller besonderen Anordnungen des Betreibers und des Eisstadionpersonals.

Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Eisstadions aufzubewahren und auf Verlangen dem Eisstadionpersonal vorzuzeigen. Eine Eintrittskarte für den öffentlichen Eislauf berechtigt nicht zum Besuch oder zur Teilnahme an Veranstaltungen, Trainings- oder Spielbetrieben.

  1. Rauchverbot, Alkohol und Abfall
    • Im gesamten Eisstadion besteht ein generelles Rauchverbot.
    • Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind untersagt.
    • Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  1. Verhalten und Unfallverhütung

Alle Besucherinnen und Sportlerinnen haben sich rücksichtsvoll zu verhalten und dürfen andere Personen weder gefährden noch belästigen.

Zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Eislaufbetriebs ist insbesondere Folgendes untersagt:

    • sehr schnelles Laufen sowie Nachlaufen und Fangspiele;
    • scharfes oder abruptes Abbremsen unmittelbar vor oder in der Nähe anderer Personen;
    • das Tragen von Kopfhörern, EarPods oder vergleichbaren Geräten, sofern dadurch Ansagen oder Anweisungen des Aufsichtspersonals aufgrund erhöhter Lautstärke nicht wahrgenommen werden können
    • die Nutzung mobiler Beschallungsanlagen oder vergleichbarer Geräte ist untersagt.
    • das Eislaufen mit Kleinkindern im Arm oder auf andere tragende Weise;
    • das Anfertigen von Foto- oder Videoaufnahmen während des aktiven Eislaufens;
    • das Anfertigen oder Veröffentlichen von Foto- und Videoaufnahmen anderer Personen ohne deren erforderliche Einwilligung. Die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere bei einer Veröffentlichung in sozialen Medien wie Facebook, Instagram, YouTube, Pinterest oder TikTok, obliegt der jeweils aufnehmenden Person;
    • Ketten- und Hakenlaufen sowie das Ziehen von Personen („Kanadier ziehen“), sofern dies nicht im Rahmen eines organisierten Trainings erfolgt;
    • das Ausführen von Eiskunstlaufelementen, bei denen eine Kufe durch das Anheben oder Ausstrecken des Beines in den Bewegungsbereich anderer Personen gelangen kann, z. B. Spiralen, Arabesken oder vergleichbare Übungen;
    • das Tragen von Eishockeyausrüstung, ausgenommen Helm und Handschuhe;
    • das Laufen entgegen der allgemeinen Laufrichtung, außer im Rahmen des Trainings- oder Spielbetriebs auf ausdrückliche Anweisung des Trainers oder der Trainerin. Im öffentlichen Eislauf ist ausschließlich die Laufrichtung im Linkskreis (gegen den Uhrzeigersinn) zulässig;
    • das Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe, ausgenommen in ausdrücklich genehmigten Fällen, z. B. bei inklusiven Laufzeiten oder durch autorisiertes Personal;
    • die Benutzung von Rennschlittschuhen während des öffentlichen Eislaufs;
    • das Werfen von Gegenständen auf die Eisfläche;
    • das Mitführen von Pucks, Schlägern oder sonstigen Gegenständen, insbesondere Selfie-Sticks, auf die Eisfläche, ausgenommen im Rahmen des organisierten Eishockeytrainings oder Spielbetriebs;
    • das Sitzen auf der Bande;
    • mit Schlittschuhen ist das Betreten der Tribüne und Sitzbänke untersagt;
    • das Abbrennen oder Zünden von Feuerwerkskörpern.
  1. Speisen und Getränke

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der Eisfläche grundsätzlich nicht gestattet.

  1. Tiere

Das Mitbringen von Hunden und sonstigen Tieren ist nicht gestattet.

  1. Lauf-, Trainings- und Spielzeiten

Beginn und Ende der öffentlichen Laufzeiten sowie die Trainings- und Spielzeiten werden durch Aushang oder auf digitalem Wege bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.

Die Hallenleitung ist berechtigt, Teile der Eisfläche vorübergehend zu sperren, Laufzeiten zu ändern oder zu verschieben.

Nach Ende der jeweiligen Laufzeit, Trainingseinheit oder Veranstaltung ist das Eisstadion unverzüglich zu verlassen.

  1. Nutzung auf eigene Gefahr und Verletzungen

Der Aufenthalt im Eisstadion sowie die Nutzung der Eisfläche erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Verletzungen, die sich Besucherinnen oder Sportlerinnen während ihres Aufenthalts im Eisstadion zuziehen, sind dem Eisstadionpersonal unverzüglich unter Angabe der Ursache zu melden. Das Personal ist angewiesen, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten. Bei Bedarf wird ein Unfallbericht aufgenommen.

Für Personen- und Sachschäden sowie für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Garderobe wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Eine Verwahrung von Wertgegenständen ist ausgeschlossen.

  1. Ausschluss vom Eislaufbetrieb

Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, ist das Betreten der Eisfläche bzw. die Teilnahme am Eislaufbetrieb untersagt.

Für Schäden, die Personen unter den vorgenannten Umständen selbst erleiden oder anderen zufügen, haftet das Eisstadion, soweit gesetzlich zulässig, nicht.

  1. Beschädigungen und Haftung

Wer Gebäude, Einrichtungen, Anlagen oder sonstiges Eigentum des Eisstadions beschädigt oder verunreinigt, haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den entstandenen Schaden.

Für Schäden, die durch Kinder unter sechs Jahren verursacht werden, haften die jeweils aufsichtspflichtigen Begleitpersonen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

  1. Aufsichtspflicht und Zutritt für Kinder

Kindern unter sechs Jahren ist der Zutritt zum Eisstadion nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten und aufsichtspflichtigen Person gestattet.

  1. Anweisungen, Verstöße und Hausverbot

Den Anweisungen des Eisstadion- und Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Verstöße gegen diese Hallen- und Eislaufordnung sowie grob fahrlässiges oder wiederholtes Fehlverhalten können zum Ausschluss von der Eisfläche oder zum Verweis aus dem Eisstadion führen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

Wer das Eisstadion trotz entsprechender Aufforderung nicht verlässt, kann wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB angezeigt werden.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

  1. Anregungen und Rückfragen

Bei Anregungen, Fragen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Eisstadionpersonal.

  1. Höhere Gewalt und technische Störungen

Bei Ereignissen höherer Gewalt, technischen Störungen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers liegen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen

Bei öffentlichen Veranstaltungen, Spielen und Trainings kann der Betreiber Foto- und Videoaufnahmen anfertigen oder anfertigen lassen.

Mit dem Betreten des Eisstadions bzw. des Veranstaltungsbereichs kann eine Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Bildaufnahmen verbunden sein, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Aufnahmen können insbesondere für die Berichterstattung sowie für Print-, Online- und audiovisuelle Medien verwendet werden.

  1. Zusätzliche Regelungen für den Eishockey-Trainings- und Spielbetrieb

Für Eishockeymannschaften gelten zusätzlich folgende Regelungen:

    • Der Zugang zur Eisfläche ist ausschließlich zu den jeweils zugewiesenen und freigegebenen Trainings- und Spielzeiten gestattet.
    • Pucks, Schläger und sonstige Trainingshilfen dürfen nur im Rahmen des offiziellen Trainings- oder Spielbetriebs und unter Aufsicht bzw. nach Anweisung des zuständigen Trainers oder der zuständigen Trainerin verwendet werden.
    • Kabinen, Aufenthaltsbereiche und Laufwege sind sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
    • Für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen haftet der jeweilige Verein bzw. die hierfür verantwortliche Person im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    • Das Aufwärmen außerhalb der Eisfläche ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet.
  1. Inkrafttreten

Diese Hallen- und Eislaufordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.

 

Düsseldorf, September 2026

Stiftung Eissporthalle Düsseldorf-Benrath